Flexibler Altersrücktritt FAR
Die Arbeitnehmenden im Bauhauptgewerbe sind täglich besonderen körperlichen Belastungen ausgesetzt. Deshalb können Bauleute (bis zur Funktion Polier/Werkmeister) fünf Jahre vor der regulären Pensionierung, also ab dem 60. Altersjahr, den flexiblen Altersrückritt FAR beanspruchen.
Anspruchsvoraussetzungen
Ordentliche Rente
- Mindestens 15 Jahre eine dem GAV FAR unterstellte Vollzeitbeschäftigung in Betrieben, die dem GAV FAR unterstellt sind innerhalb der letzten 20 Jahre vor dem Rentenbeginn, davon die letzten sieben Jahre vor dem Leistungsbezug ununterbrochen
Gekürzte Rente
- Mindestens 10 Jahre eine dem GAV FAR unterstellte Beschäftigung in Betrieben, die dem GAV FAR unterstellt sind innerhalb der letzten 20 Jahre vor dem Rentenbeginn, davon die letzten sieben Jahre vor dem Leistungsbezug ununterbrochen
- Während der letzten 7 Jahre vor dem Leistungsbezug darf die Beschäftigung durch maximal 2 Jahre Arbeitslosigkeit unterbrochen sein (eine sofortige Anmeldung beim RAV ist Voraussetzung).
Bei Fragen zur frühzeitigen Pensionierung und dem Übertritt in den Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR) stehen wir unterstützend und beratend zur Verfügung. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen des Leistungsgesuchs und der Zusammenstellung des Dossiers.
Fragen? Nehmen Sie mit Max Forster Kontakt auf.