Die Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz auf Baustellen werden per 1. Januar 2022 aktualisiert. Der Bundesrat hat am 18. Juni 2021 die Totalrevision der Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden bei Bauarbeiten (BauAV) verabschiedet. Die neuen Bestimmungen treten ab 1. Januar 2022 in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen betreffen die Absturzhöhen und Gerüstnormen. Die neue Verordnung sieht eine Vereinheitlichung der Absturzhöhe von 2 Metern vor, ab welcher neu Absturzsicherungsmassnahmen getroffen werden müssen. Auch das Kapitel zu den Gerüsten wurde vollständig aktualisiert.
Die Anpassungen der BauAV wurden vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Zusammenarbeit mit der Fachkommission 12 «Bau» der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS erarbeitet, in der auch Baukader Schweiz vertreten ist. Der Zentralvorstand von Baukader Schweiz hatte im Rahmen der Vernehmlassung zum Entwurf der revidierten BauAV Stellung genommen.
Weiterführende Informationen zu der Revision der Bauarbeitenverordnung finden Sie hier: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/versicherungen/unfallversicherung/revisionsprojekte/laufende-projekte/bauav-revision.html