02. Juni 2021

Nase voll? - Ab ins FAR!

Machen Dir Corona und die wirtschaftlichen Folgen auf dem Bau das Leben schwer? Wenn Du 60 Jahre oder älter bist, bist Du eventuell berechtigt für den frühzeitigen Altersrücktritt. Die Baukader Beratungsstelle hilft bei den Abklärungen und beim Ausfüllen von FAR-Gesuchen und berät euch zudem über eure Rechte und Pflichten als FAR-Rentner. 

 
Seit 2003 ermöglicht der GAV FAR den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe ab dem 60. Lebensjahr, sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Baukader Beratungsstelle hilft bei der Zusammenstellung und Einreichung der nötigen Dossiers.  

Umfassende Beratung im Umgang mit Pensionsgeldern 

FAR-Interessierte werden sorgfältig über Ihre Rechte und Pflichten während der FAR-Rentenzeit informiert. Unsicherheiten über BVG-Sparkapital oder Sparbeiträge während der FAR-Zeit, ein allfälliger Kapitalbezug sowie die Vor- und Nachteile eines Sperrkontos werden im Gespräch genau beleuchtet. Die Baukader Beratungsstelle steht Mitarbeitenden aber auch Firmen offen, die Fragen zum FAR, dem Arbeitsvertragsrecht oder zu den Gesamtarbeitsverträgen haben.  

 Voraussetzungen für eine FAR Rente sind: 

  • Alter 60-65 Jahre 
  • auf Baustellen und in Hilfsbetrieben der Baubetriebe tätig während mind. 15 Jahren (resp. 10 Jahren für eine gekürzte Rente) 
  • Die letzten 7 Jahre ununterbrochene Tätigkeit in einem GAV FAR unterstellten Betrieb 
  • In den letzten 7 Jahren während max. 2 Jahren arbeitslos gemeldet beim RAV 

 
Für die Gesuchstellung werden folgende Dokument benötigt:

  • Auszug aus dem individuellen AHV-Konto  
  • Alle Lohnabrechnungen des laufenden Jahres 
  • Je eine Lohnabrechnung der beiden Vorjahre 
  • Lohnausweis der beiden Vorjahre 
  • Letzter Vorsorgeausweis der Pensionskasse 
  • Ev. Verfügungen über Versicherungsleistungen (ALK, IV Suva) 

 
Die Einreichung eines FAR-Gesuches muss mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn erfolgen. Die Geschäftsstelle berät Baukader Mitgliedern bei der Gesuchstellung, beantwortet Fragen und hilft bei der Einholung von benötigten Dokumenten. 
 
Mehr Informationen: Max Forster, Leiter Beratung, info@baukader.ch; 079 236 55 01 


Gesamtarbeitsvertrag Flexibler Altersrücktritt (GAV FAR) 
Um eine vorzeitige Pensionierung von Arbeitnehmern im Bauhauptgewerbe zu ermöglichen, unterzeichneten der Schweizerische Baumeisterverband, Baukader Schweiz sowie die Gewerkschaften Unia und den Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR). Er wurde am 5. Juni 2003 durch den Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt und trat am 1. Juli 2003 in Kraft. Der flexible Altersrücktritt wird durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Die Stiftung FAR setzt den flexiblen Altersrücktritt um. Sie prüft über ihre Auszahlungsstellen Leistungsansprüche und richtet Renten aus.

 

Text: Geschäftsstelle Baukader Schweiz   

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