Corona-Erwerbsersatz in gewissen Fällen verlängert
Bern, 11.09.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. September 2020 beschlossen, die Geltungsdauer der COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall zu verlängern. Somit kann die Corona-Erwerbsersatzentschädigung in gewissen Fällen auch nach dem 16. September 2020 ausgerichtet werden. Die Verlängerung betrifft unter Quarantäne gestellte Personen und Eltern, deren Kinder nicht von Dritten betreut werden können sowie Selbstständigerwerbende, die ihren Betrieb schliessen mussten oder deren Veranstaltungen verboten wurden. Unterstützung für Selbstständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, deren Tätigkeit erheblich eingeschränkt ist, werden derzeit im Parlament im Rahmen der Debatten zum Covid-19-Gesetz diskutiert.
Verordnung des Bundesrats
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Quarantänepflicht für Einreisende
In der Schweiz gilt Quarantänepflicht für Einreisende aus bestimmten Staaten und Gebieten. Die Liste dieser Staaten und Gebiete wird am 14. September 2020 aktualisiert. Ein negatives Testresultat hebt die Quarantäne nicht auf.
Merkblatt Einreise
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So schützen wir uns
Befolgen Sie weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln. Denn vor einer Ansteckung schützen Sie sich am besten, indem Sie die Hände regelmässig mit Seife waschen und Abstand halten.
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Quelle: Bundesamt für Gesundheit, BAG
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Max Forster
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