26. März 2021

Baustellenbrände – Mitarbeitende haften persönlich

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen wissen, wie Baustellenbrände bei Arbeiten mit offener Flamme verhindert werden können und sind verpflichtet, die Massnahmen zum Brandschutz in jedem Fall einzuhalten. Im Schadenfall droht ihnen ansonsten eine unbedingte Haftstrafe. Das Merkblatt „Arbeiten mit offener Flamme“ enthält alle relevanten Informationen für den präventiven Schutz.  

 

Bei Arbeiten mit offener Flamme gilt es, mögliche Gefahren vorgängig genau zu evaluieren und Massnahmen zur Vorbeugung zu treffen. 

 

Beim Schweissen einer Bitumenbahn mit einem Propangasbrenner passiert es: Der Mindestabstand zu den Bitumenrollen und dem Isolationsmaterial wird nicht eingehalten, das Gebäude gerät in Vollbrand. Solche und ähnliche Unfälle kommen leider immer wieder vor und haben für die Verantwortlichen teils einschneidende Folgen. 

Brandschutzkonzept verringert das Risiko 

Dabei beginnt die Brandverhütung bereits in der Planungsphase mit dem Erstellen des Brandschutzkonzepts. Dies beinhaltet die zu erstellenden Ausführungsdetails und die dafür genutzten Materialien. Brandrisiko und Brandverhalten werden überprüft. Bei Arbeiten mit offener Flamme, muss sich der Planer auch über die Reihenfolge der auszuführenden Arbeiten Gedanken machen. 

Bei Bauten mit besonderen Brandrisiken ist die Risikobeurteilung, die Detaillösung und deren Ausführung von entscheidender Bedeutung, um Brände während und nach der Verarbeitung vorzubeugen. Alle beteiligten Personen vom Planer/Architekten, zum Verantwortlichen der Baustelle bis hin zum Lernenden müssen über die Brandrisiken informiert und die Massnahmen zur Brandverhütung kennen. 

Das Strafrecht stellt Brandstiftung, Verursachung einer Feuersbrunst und Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde unter teils hohe Strafen. Hinzu kommen zivilrechtliche Tatbestände der fahrlässigen Tötung oder Körperverletzung. Entschuldigungsversuche wie «Man habe schon gewusst, dass man das nicht so machen dürfe, doch der Polier habe gedrängt, weil man mit den Arbeiten eh‘ schon zu spät dran gewesen sei» verringern das Strafmass nicht.  

Merkblatt «Arbeiten mit offener Flamme»  

Um Baustellenbrände im Hochbau sowie deren Folgen für Unternehmen und deren Angestellten zu verringern, hat Gebäudehülle Schweiz in Zusammenarbeit mit Branchenorganisationen, der Suva und der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF), das Merkblatt «Arbeiten mit offener Flamme» als Stand-der-Technik-Papier (STP) verfasst. Im Vordergrund steht dabei das Sensibilisieren von verantwortlichen Personen seitens Planung und Ausführung, die bei Arbeiten mit offener Flamme beteiligt sind. 
 
Weitere Informationen

 

Gebäudehülle Schweiz 

Im Jahr 1907 gegründet, ist Gebäudehülle Schweiz heute das Kompetenzzentrum der Gebäudehüllen-Branche. Dank einer engen Zusammenarbeit mit Produkteherstellern, Spezialisten der Gebäudehülle, Wissenschaft, Forschung, Technik sowie Architektur und Planung werden innovative, zukunftsweisende Lösungen und Produkte entwickelt. Gebäudehülle Schweiz setzt sich für sichere und faire Arbeitsbedingungen ein, die eigenständigen Sektionen übernehmen regionalpolitische Aufgaben und tragen zur Verankerung des Verbandes und seiner Mitglieder in den Regionen bei. 


 

Text und Bild: Gebäudehülle Schweiz 

 

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