23. Januar 2023

Rechtshilfe in jedem Fall

Tödlicher Arbeitsunfall auf einer Baustelle? Gewässerverschmutzung durch Bauarbeiten? Das Arbeiten auf Baustellen bringt Gefahren mit sich. Wer steht in der Verantwortung und wer haftet, wenn etwas schief geht? Gerade diese Fragen sind oft schwierig zu beantworten. Hierfür steht der Rechtsdienst von Baukader Schweiz hilfreich zur Seite. Baukader-Mitglieder haben Anspruch auf unentgeltliche Rechtsauskunft und Rechtsbeistand.

Text: Anita Bucher

Bild: Baukader Schweiz


«Plötzlich stand die Polizei auf meiner Baustelle», erinnert sich Baukader Mitglied Stefan Böller*. Auf seiner Wasserbaustelle war schon seit Tagen ein Subunternehmer tätig, der professionelle Abdichtungsarbeiten durchführte sollte. Da das eintretende Wasser zurück in den nahe gelegenen Fluss gepumpt wurde, durfte es auf keinen Fall verunreinigt werden, dies war allen Beteiligten klar. Trotzdem hatte ein Passant im Wasser nachweislich Ölspuren gefunden. Dem Polizeieinsatz folgte eine Einvernahme und in der Folge ein Strafbefehl mit der Begründung, der Polier habe seine Sorgfaltspflicht verletzt. «Das war sehr unangenehm», erinnert sich Böller. Mithilfe des Rechtsanwalts von Baukader Schweiz konnte er sich jedoch erfolgreich gegen die Vorwürfe wehren und wurde weitere sechs Monate später vom Vorwurf der Gewässerverunreinigung und Sorgfaltspflichtverletzung frei gesprochen.

Rechtsschutz gemäss Statuten
Baukader Mitglieder haben Anspruch auf Rechtsauskunft und -beistand nach den Bestimmungen des Reglements über den Rechtsschutz. Dieser wird gewährt für Arbeitnehmer bei Fragen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit (Arbeitsrecht, Strafrecht, Haftpflichtrecht, Verwaltungsrecht) und den damit zusammenhängenden Problemen aus dem Sozialversicherungsrecht (AHV/ALV, IV, BVG, UVG, Krankentaggeld, Kinderzulagen) sowie bei Fragen aus der Verbandstätigkeit. Max Forster, Leiter Beratung von Baukader Schweiz weiss: «Wir haben in der Schweiz jährlich ungefähr 10 - 15 Todesfälle im Bauhauptgewerbe, neben den vielen verletzten Bauarbeitern, Sachbeschädigung, Gewässerverschmutzung, Lärmbestimmungen. Das sind alles Ereignisse, die das Strafrecht und das Haftpflichtrecht betreffen.»

Deckung auch bei Strafrecht
Die Strafverfolgung bei Unfällen, Gewässerverschmutzung, Strassverkehrsdelikten etc. ist Sache der Staatsanwaltschaft. Die meisten Rechtschutzversicherung kennen keine Deckung für Strafrecht. «Baukader-Mitglieder haben aber auf diese Dienstleistung Anspruch, gemäss unseren Stauten», so Forster. In seiner Funktion als Leiter Beratung werden teils tragische Fälle an ihn herangetragen. «Letztens hatten wir wieder mit einem Unfall mit Todesfolge zu tun. Ein Bauarbeiter ist vor Ort von einer Betonpumpe erschlagen worden. Der Fall ist beim Vertrauensanwalt und noch nicht abgeschlossen. Markus Bischoff, langjähriger Vertrauensanwalt von Baukader Schweiz hat nun zusammen mit der Anklage folgende Frage zu klären: «Muss ein Polier die Arbeit eines Betonpumpenfahrers überwachen oder nicht?»

Rechtsfragen frühzeitig stellen
Als Leiter Beratung der Geschäftsstelle von Baukader Schweiz werden viele Fragstellungen an Max Forster herangetragen. Zum Glück sind nicht alle dermassen tragisch, wie tödliche Unfälle. «Manchmal zeichnet sich auch eine beruflich schwierige Situation ab, die seine Beratung verlangt. Etwa dann, wenn ein Mitglied keinen Lohn mehr ausbezahlt bekommt, wenn eine Firmenschliessung oder ein Konkurs droht. «Um Hilfe einfordern zu können, ist es wichtig, seine Möglichkeiten zu kennen», sagt Forster.

Beratung auch telefonisch möglich
Ein Erstkontakt zu ihm macht oft telefonisch am meisten Sinn. «Manche Fragen kann man direkt am Telefon klären», sagt Forster. Wenn das nicht ausreicht, leitet er weitere Schritte ein oder die Vertrauensanwälte von Baukader Schweiz übernehmen. «Bei Rechtsfragen können unsere Mitglieder jederzeit auf uns zählen», bekräftigt Forster. «Dafür bin ich da.»

*Name geändert

 

Rechtsdienst von Baukader Schweiz
Baukader Schweiz unterstützt seine Mitglieder bei Rechtsfragen zu ihrer beruflichen Tätigkeit damit zusammenhängenden Problemen aus dem Sozialversicherungsrecht. Dies umfasst Rechtsauskunft, Rechtsberatung und Rechtsschutz.

Erste Anlaufstelle für alle Rechtsfragen:

Max Forster, Leiter Beratung
Baukader Schweiz, Geschäftsstelle

062 205 55 40, 079 236 55 01
max.forster@baukader.ch

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